Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-behindertengleichstellungsgesetz-brembgg-vom-18-dezember-2018-124515?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0 (https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt von Stadtteilmarketing Hemelingen e. V.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Die Webseite bietet im Menüpunkt „Leichte Sprache“ Informationen zu den wesentlichen Inhalten in Leichter Sprache und gibt Hinweise zur Navigation und Bedienung der Seite.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Teilbereiche sind nicht oder noch nicht barrierefrei:
1. Die Unterseiten der Webseite, die nicht unter dem Menüpunkt „Leichte Sprache“ stehen, sind nicht barrierefrei.
2. Gebärdensprache
Die Texte im Menü Leichte Sprache sind bisher nicht in Gebärdensprache übersetzt und dargestellt.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 15.12.2025 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch Selbstbewertung.
Möchten Sie Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot stetig weiter verbessern.
Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Stadtteilmarketing Hemelingen e. V., info@hemelingen-marketing.de, Tel. 0176 214 254 22
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit uns nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik (https://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/der-beauftragte/zentralstelle-fuer-barrierefreie-informationstechnik-28011) wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.
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